Norm
ABGB §949Rechtssatz
Keine Rückgabeverpflichtung des Beschenkten, wenn er den Gegenstand der Schenkung nach seiner Übergabe so wesentlich und tiefgreifend verändert hat, daß die Rückübereignung an den Geschenkgeber mehr und vor allem etwas anderes bedeutet als die Wiederherstellung des Rechtszustandes, der vor der Schenkung bestand (so auch schon 6 Ob 252/71).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0019024Dokumentnummer
JJR_19720628_OGH0002_0050OB00085_7200000_003