RS OGH 2022/9/28 4Ob46/72, 1Ob659/83, 5Ob650/89, 6Ob619/93, 7Ob527/94, 4Ob31/95, 2Ob142/99t, 7Ob274/

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.07.1972
beobachten
merken

Rechtssatz

Die Anfechtung der in Urteilsform ergangenen Entscheidung über die Prozesskosten mit Rekurs ist im § 55 ZPO begründet und entspricht ständiger Rechtsprechung.Die Anfechtung der in Urteilsform ergangenen Entscheidung über die Prozesskosten mit Rekurs ist im Paragraph 55, ZPO begründet und entspricht ständiger Rechtsprechung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0036080

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten