RS OGH 2025/10/21 2Ob91/72; 2Ob37/83; 8Ob15/85; 1Ob546/90; 8Ob213/98a; 5Ob238/10a; 4Ob183/11g; 10Ob2

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Veröffentlicht am 13.07.1972
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Rechtssatz

Die Inkassozession ist ein Fall der abgeschwächten Abtretung, aber nichtsdestoweniger echte Abtretung, die dem Zessionar die Stellung eines Gläubigers verschafft.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0032583

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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