RS OGH 2025/12/17 8Ob144/72; 4Ob531/73; 8Ob251/75; 3Ob259/75; 4Ob546/79; 7Ob789/81; 6Ob736/82; 6Ob67

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Veröffentlicht am 05.09.1972
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Norm

ABGB §914
  1. ABGB § 914 heute
  2. ABGB § 914 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Zur Auslegung von rechtsgeschäftlichen Erklärungen sind alle Umstände heranzuziehen, aus denen Schlüsse auf die Absicht der Parteien zu ziehen sind (vgl Gschnitzer in Klang IV/1 406 und 407).Zur Auslegung von rechtsgeschäftlichen Erklärungen sind alle Umstände heranzuziehen, aus denen Schlüsse auf die Absicht der Parteien zu ziehen sind vergleiche Gschnitzer in Klang IV/1 406 und 407).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0017817

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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