Norm
StPO §292Rechtssatz
Im Rahmen einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes kann ein Angeklagter nicht weitgehend begünstigt werden, als es der Lage des Falles entspricht (Haftanrechnung nach § 55 a StG teils gesetzwidrig, teils - nachträglich gemäß § 292 StPO - gesetzmäßig, aber insgesamt nicht mehr als die erlittene Haftzeit).Im Rahmen einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes kann ein Angeklagter nicht weitgehend begünstigt werden, als es der Lage des Falles entspricht (Haftanrechnung nach Paragraph 55, a StG teils gesetzwidrig, teils - nachträglich gemäß Paragraph 292, StPO - gesetzmäßig, aber insgesamt nicht mehr als die erlittene Haftzeit).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0100649Dokumentnummer
JJR_19721018_OGH0002_0110OS00161_7200000_002