Norm
RAO §9Rechtssatz
Eine Mitteilung des Rechtsanwaltes an den Dienstgeber des Gegners seines Klienten über angebliche Verletzungen seines Dienstvertrages ist kein dem Gesetze entsprechendes Vertretungsmittel. Diese Vorgangsweise verstößt gegen § 9 RAO.Eine Mitteilung des Rechtsanwaltes an den Dienstgeber des Gegners seines Klienten über angebliche Verletzungen seines Dienstvertrages ist kein dem Gesetze entsprechendes Vertretungsmittel. Diese Vorgangsweise verstößt gegen Paragraph 9, RAO.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, ArbeitsvertragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0072074Dokumentnummer
JJR_19721106_OGH0002_000BKD00018_7200000_001