Norm
JN §51 Abs1 Z1Rechtssatz
Ist der Beklagte protokollierter Kaufmann, kann die Eigenzuständigkeit des HG für einen Bereicherungsanspruch gemäß § 51 Abs 1 Z 1 JN dann gegeben sein, wenn die Ausstellung des Wechsels für die Beklagte ein Handelsgeschäft war, was mit Rücksicht auf die Vorschrift des § 344 HGB allerdings im Zweifel anzunehmen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0046422Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.11.2011