Norm
EO §7 Abs2 CRechtssatz
Eine Gehaltsexekution kann ohne Bestehen eines genau zu bezeichnenden Unterhaltsrückstandes, der im Zeitpunkt der Einbringung des Antrages bestehen muß (3 Ob 112/72), nicht bewilligt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0001205Im RIS seit
09.11.1972Zuletzt aktualisiert am
16.05.2023