Norm
ABGB §923Rechtssatz
Der Mangel der baubehördlichen Benützungsbewilligung des Mietobjektes ist ein Rechtsmangel, den der Mieter innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend machen kann. Der Mieter kann aber auch dann, wenn dieser Rechtsmangel nach Ablauf der Gewähleistungsfrist zu einem behördlichen Räumungsauftrag führte, den Verlust seiner bis dahin von ihm tatsächlichen benützten mangelhaften Wohnung durch Klage auf Zuhaltung seines Mietvertrages (§ 1095 ABGB) geltend machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0018477Zuletzt aktualisiert am
16.02.2009