RS OGH 2025/11/19 12Os111/72; 10Os133/75; 10Os49/76; 9Os143/83; 13Os114/11f; 14Os80/12i; 14Os107/12k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.12.1972
beobachten
merken

Rechtssatz

Es genügt für die strafrechtliche Zurechnung des Verhaltens, daß der Täter eine der Bedingungen schuf, unter denen der Erfolg eintrat.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Anmerkung: Vgl hinsichtlich der erfolgsqualifizierten Delikte nunmehr § 7 Abs 2 StGB.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0091997

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.12.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten