RS OGH 1998/12/1 1Ob255/72, 5Ob556/87, 3Ob37/98g, 10ObS202/98y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.01.1973
beobachten
merken

Rechtssatz

Eine - zufolge Fehlens der Voraussetzungen des § 2 ZPO - unwirksame Zustellung an einen Minderjährigen konvalidiert nicht mit den Eintritt seiner Großjährigkeit. § 108 ZPO ist nicht anwendbar, wenn es sich nicht um eine mangelhafte Zustellung, sondern um eine Falschzustellung handelte.Eine - zufolge Fehlens der Voraussetzungen des Paragraph 2, ZPO - unwirksame Zustellung an einen Minderjährigen konvalidiert nicht mit den Eintritt seiner Großjährigkeit. Paragraph 108, ZPO ist nicht anwendbar, wenn es sich nicht um eine mangelhafte Zustellung, sondern um eine Falschzustellung handelte.

Entscheidungstexte

Schlagworte

§ 108 ZPO aufgehoben durch Art II Z 10 BGBl 1982/201.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0035229

Dokumentnummer

JJR_19730131_OGH0002_0010OB00255_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten