Norm
ZPO §2Rechtssatz
Eine - zufolge Fehlens der Voraussetzungen des § 2 ZPO - unwirksame Zustellung an einen Minderjährigen konvalidiert nicht mit den Eintritt seiner Großjährigkeit. § 108 ZPO ist nicht anwendbar, wenn es sich nicht um eine mangelhafte Zustellung, sondern um eine Falschzustellung handelte.Eine - zufolge Fehlens der Voraussetzungen des Paragraph 2, ZPO - unwirksame Zustellung an einen Minderjährigen konvalidiert nicht mit den Eintritt seiner Großjährigkeit. Paragraph 108, ZPO ist nicht anwendbar, wenn es sich nicht um eine mangelhafte Zustellung, sondern um eine Falschzustellung handelte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0035229Dokumentnummer
JJR_19730131_OGH0002_0010OB00255_7200000_001