Norm
AO §12Rechtssatz
"Ist die Löschung des Pfandrechtes durch Antragstellung im Exekutionsverfahren analog der Bestimmung des § 39 Abs 1 Z 2 EO zulässig, dann kann die Unzulässigerklärung der Exekution und Löschung des Pfandrechtes nicht im Rechtswege begehrt werden"."Ist die Löschung des Pfandrechtes durch Antragstellung im Exekutionsverfahren analog der Bestimmung des Paragraph 39, Absatz eins, Ziffer 2, EO zulässig, dann kann die Unzulässigerklärung der Exekution und Löschung des Pfandrechtes nicht im Rechtswege begehrt werden".
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0001825Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.07.2012