Norm
StPO §292Rechtssatz
Zur Frage der einem Erkenntnisse gemäß § 292 StPO zuerkannten konkreten Wirkung bei gesetzwidrigem Verfallserkenntnis von Schmalfilmen und Farblichtbildern zugunsten des rechtsirrig als Verfallsbeteiligten behandelten Geschädigten.Zur Frage der einem Erkenntnisse gemäß Paragraph 292, StPO zuerkannten konkreten Wirkung bei gesetzwidrigem Verfallserkenntnis von Schmalfilmen und Farblichtbildern zugunsten des rechtsirrig als Verfallsbeteiligten behandelten Geschädigten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0100412Dokumentnummer
JJR_19730515_OGH0002_0100OS00073_7300000_001