Norm
EO §3 IVARechtssatz
Die Klage nach § 36 Abs 1 Z 1 EO ist nur aus dem angeführten Grunde (§§ 7 Abs 2, 9 EO) berechtigt, nicht aber, wenn bei der Exekutionsbewilligung sonstige Grundsätze des § 7 EO verletzt wurden und aus diesem Grund Einwendungen nach § 36 EO erhoben werden.Die Klage nach Paragraph 36, Absatz eins, Ziffer eins, EO ist nur aus dem angeführten Grunde (Paragraphen 7, Absatz 2, 9, EO) berechtigt, nicht aber, wenn bei der Exekutionsbewilligung sonstige Grundsätze des Paragraph 7, EO verletzt wurden und aus diesem Grund Einwendungen nach Paragraph 36, EO erhoben werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0000989Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.01.2026