Norm
StPO §285Rechtssatz
Sachliches Eingehen des OGH auf einen als Nichtigkeitsbeschwerde bezeichneten Schriftsatz des Verteidigers, in dem lediglich der Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 4 StPO geltend gemacht, hinsichtlich der Begründung aber auf ein Schreiben des Angeklagten an den Verteidiger verwiesen wird (Mehrheitsentscheidung; differenzierte Gegenargumentation).Sachliches Eingehen des OGH auf einen als Nichtigkeitsbeschwerde bezeichneten Schriftsatz des Verteidigers, in dem lediglich der Nichtigkeitsgrund des Paragraph 281, Absatz eins, Ziffer 4, StPO geltend gemacht, hinsichtlich der Begründung aber auf ein Schreiben des Angeklagten an den Verteidiger verwiesen wird (Mehrheitsentscheidung; differenzierte Gegenargumentation).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0100089Dokumentnummer
JJR_19730731_OGH0002_0090OS00076_7300000_001