RS OGH 1978/12/6 7Ob136/73, 1Ob566/77, 5Ob584/77, 1Ob756/78

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Veröffentlicht am 22.08.1973
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Rechtssatz

Zuerkennung einer Entschädigung dafür, daß die Restgrundstücke, bedingt durch das gemäß § 21 Abs 1 BStG 1971 bewirkte Verbot nur teilweise verbaut werden dürfen, nicht gesetzwidrig.Zuerkennung einer Entschädigung dafür, daß die Restgrundstücke, bedingt durch das gemäß Paragraph 21, Absatz eins, BStG 1971 bewirkte Verbot nur teilweise verbaut werden dürfen, nicht gesetzwidrig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0087853

Dokumentnummer

JJR_19730822_OGH0002_0070OB00136_7300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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