RS OGH 2020/5/7 6Ob152/73, 6Ob540/83, 3Ob46/20s

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Veröffentlicht am 06.09.1973
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Rechtssatz

Insbesondere bei einem Widerruf wegen Beleidigungen kommt alles auf die Umstände des einzelnen Falles an.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0018895

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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