Norm
ABGB §1158 IVRechtssatz
Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, welche auf die künftige Beendigung eines auf unbestimmte Dauer eingegangenen Dienstverhältnisses gerichtet ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Angestellte, Dienstverhältnis, Auflösung, Rechtsnatur, Definition, Empfang, Zugang, Erklärung, Wirksamkeit, unbefristet, Auslegung, InterpretationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0028555Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.09.2025