RS OGH 1991/2/14 10Os141/73, 12Os12/91

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Veröffentlicht am 16.10.1973
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Norm

WaffG 1967 §12
WaffG 1967 §36 Abs1 Z3

Rechtssatz

Die Strafbestimmung des § 36 Abs 1 lit c WaffG 1967 erstreckt sich ausschließlich auf das Verbot nach § 12 leg cit, das im Einzelfall wegen mangelnder Vertrauenswürdigkeit des Besitzers von der Verwaltungsbehörde ausgesprochen wird.Die Strafbestimmung des Paragraph 36, Absatz eins, Litera c, WaffG 1967 erstreckt sich ausschließlich auf das Verbot nach Paragraph 12, leg cit, das im Einzelfall wegen mangelnder Vertrauenswürdigkeit des Besitzers von der Verwaltungsbehörde ausgesprochen wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0082067

Dokumentnummer

JJR_19731016_OGH0002_0100OS00141_7300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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