RS OGH 1997/4/15 4Ob338/73; 4Ob327/80; 4Ob363/87; 4Ob20/88; 4Ob122/88; 4Ob133/89; 4Ob18/94; 4Ob52/94

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Veröffentlicht am 27.11.1973
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Norm

UrhG §78

Rechtssatz

Die zu einem bestimmten Zweck erteilte Zustimmung zur Veröffentlichung des Bildnisses darf nur als für diesen Zweck erteilt behandelt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0078110

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.08.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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