Norm
ABGB §1324Rechtssatz
Überläßt der Lenker in Verletzung seiner Dienstpflichten entgegen § 102 Abs 8 KFG die Führung des Tankfahrzeuges einem Bekannten, der bis dahin straffrei auch mit Lastkraft - Zügen und Tankfahrzeugen fuhr, so liegt darin keine auffallende Sorglosigkeit.Überläßt der Lenker in Verletzung seiner Dienstpflichten entgegen Paragraph 102, Absatz 8, KFG die Führung des Tankfahrzeuges einem Bekannten, der bis dahin straffrei auch mit Lastkraft - Zügen und Tankfahrzeugen fuhr, so liegt darin keine auffallende Sorglosigkeit.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0030599Dokumentnummer
JJR_19731211_OGH0002_0040OB00086_7300000_001