Norm
ABGB §181 Abs3Rechtssatz
Welche konkreten tatsächlichen Umstände im Einzelfall die Ersetzung der verweigerten Zustimmung durch das Gericht gemäß § 181 Abs 3 ABGB rechtfertigen, ist im Gesetz nicht näher bestimmt.Welche konkreten tatsächlichen Umstände im Einzelfall die Ersetzung der verweigerten Zustimmung durch das Gericht gemäß Paragraph 181, Absatz 3, ABGB rechtfertigen, ist im Gesetz nicht näher bestimmt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0087003Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.10.2024