Norm
ABGB §1220Rechtssatz
Wenn auch die Verpflichtung zur Bestellung eines Heiratsgutes (einer Heiratsausstattung) der elterlichen Unterhaltspflicht und Versorgungspflicht entspringt und gewissermaßen deren letzten Akt darstellt (Weiß in Klang 2.Auflage, V, 727, ZVR 1973/175), so stellt doch die Ausmessung eines Heiratsgutes (einer Heiratsausstattung) keine Bemessung gesetzlicher Unterhaltsansprüche dar.Wenn auch die Verpflichtung zur Bestellung eines Heiratsgutes (einer Heiratsausstattung) der elterlichen Unterhaltspflicht und Versorgungspflicht entspringt und gewissermaßen deren letzten Akt darstellt (Weiß in Klang 2.Auflage, römisch fünf, 727, ZVR 1973/175), so stellt doch die Ausmessung eines Heiratsgutes (einer Heiratsausstattung) keine Bemessung gesetzlicher Unterhaltsansprüche dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0104826Im RIS seit
28.03.1974Zuletzt aktualisiert am
21.02.2024