RS OGH 2025/5/28 1Ob43/74; 3Ob174/74; 7Ob201/75; 5Ob590/80; 5Ob677/80; 8Ob547/82; 1Ob582/84; 6Ob543/

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Veröffentlicht am 03.04.1974
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Rechtssatz

Die Frage der Anwendung ausländischen Rechtes ist stets, auch ohne dass sich die Parteien darauf berufen, zu prüfen, sofern Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Sache ausländischem Recht unterliegen könnte. Solche Anhaltspunkte bestehen immer, wenn Gegenstand des Rechtsstreites Verträge sind, die zwischen einem im Ausland befindlichen Ausländer und einem im Inland befindlichen Inländer abgeschlossen wurden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0009230

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.08.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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