RS OGH 1974/5/14 4Ob20/74

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Veröffentlicht am 14.05.1974
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Norm

HbG §3
HbG §18 Abs6 litc

Rechtssatz

§ 3 HbG ist nicht als eine Verpflichtung zu einer bestimmten Gesinnung, sondern als eine Generalklausel anzusehen, die die Basis der neben den im § 4 HbG konkretisierten sonstigen Hausbesorgerpflichten darstellt. Die Verletzung der Treuepflicht steht unter der Sanktion des § 18 Abs 6 lit c HbG.Paragraph 3, HbG ist nicht als eine Verpflichtung zu einer bestimmten Gesinnung, sondern als eine Generalklausel anzusehen, die die Basis der neben den im Paragraph 4, HbG konkretisierten sonstigen Hausbesorgerpflichten darstellt. Die Verletzung der Treuepflicht steht unter der Sanktion des Paragraph 18, Absatz 6, Litera c, HbG.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 20/74
    Entscheidungstext OGH 14.05.1974 4 Ob 20/74
    Veröff: Arb 9210 = MietSlg 26416

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0062896

Dokumentnummer

JJR_19740514_OGH0002_0040OB00020_7400000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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