Norm
ABGB §914 IIIiRechtssatz
Sichert sich ein mit der Liegenschaftsverwaltung betrauter Gebäudeverwalter im Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung das Recht zu, daß im Falle eines Abverkaufs des Liegenschaftsanteiles dieser Abverkauf über den Gebäudeverwalter durchzuführen sei, so kann er dieses Recht nur geltendmachen, wenn er im Zeitpunkt der Veräußerung des Miteigentumsanteils noch Liegenschaftsverwalter ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0029346Dokumentnummer
JJR_19740528_OGH0002_0030OB00039_7400000_001