RS OGH 1996/5/23 9Os46/74; 12Os4/78; 11Os120/80; 9Os2/82; 9Os118/84; 12Os28/84; 12Os51/96

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Veröffentlicht am 29.05.1974
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Rechtssatz

Ein Widerspruch des Angeklagten gegen die Einlegung des Rechtsmittels seitens des Verteidigers bedeutet einen vom Angeklagten abgegebenen Rechtsmittelverzicht und, soferne das Rechtsmittel durch den Verteidiger bereits angemeldet oder ausgeführt wurde, eine Zurückziehung des Rechtsmittels.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0099972

Im RIS seit

29.05.1974

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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