Norm
ABGB §881 IARechtssatz
Nebenverpflichtung des Unternehmers, die Arbeiten nicht nur unter möglichster Schonung der Sachwerte des Bestellers selbst, sondern auch unter gleichartigem Schutz des in dessen Werksgelände im üblichen Rahmen und im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis eingebrachten Eigentum des Dienstnehmers des Bestellers durchzuführen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0017071Dokumentnummer
JJR_19740606_OGH0002_0070OB00072_7400000_001