RS OGH 2017/5/30 4Ob29/74, 4Ob11/78, 4Ob2/80, 4Ob92/85, 9ObA2251/96m, 8ObA65/16s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.06.1974
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Norm

ABGB §1153 C
AngG §27 Z1 E1a
AngG §27 Z1 E1c
  1. ABGB § 1153 heute
  2. ABGB § 1153 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
  1. AngG Art. 1 § 27 heute
  2. AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975
  1. AngG Art. 1 § 27 heute
  2. AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975

Rechtssatz

Der Entlassungsgrund nach § 27 Z 1 AngG kommt beim Auftreten eines Mankos nur dann in Betracht, wenn nach den Umständen des Einzelfalles dem Angestellten ein mit dem Fehlbetrag zusammenhängendes schuldhaftes und pflichtwidriges Verhalten vorgeworfen werden kann, das so schwer wiegt, daß dem Dienstnehmer die Fortsetzung des Dienstverhältnisses nicht länger zugemutet werden kann (Arb 5544; Kuderna, Das Entlassungsrecht 89 f).Der Entlassungsgrund nach Paragraph 27, Ziffer eins, AngG kommt beim Auftreten eines Mankos nur dann in Betracht, wenn nach den Umständen des Einzelfalles dem Angestellten ein mit dem Fehlbetrag zusammenhängendes schuldhaftes und pflichtwidriges Verhalten vorgeworfen werden kann, das so schwer wiegt, daß dem Dienstnehmer die Fortsetzung des Dienstverhältnisses nicht länger zugemutet werden kann (Arb 5544; Kuderna, Das Entlassungsrecht 89 f).

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 29/74
    Entscheidungstext OGH 11.06.1974 4 Ob 29/74
    Veröff: Arb 9238
  • RS0029402">4 Ob 11/78
    Entscheidungstext OGH 21.02.1978 4 Ob 11/78
  • 4 Ob 2/80
    Entscheidungstext OGH 25.03.1980 4 Ob 2/80
    Beisatz: Auf bloße Verdachtsmomente kann die Entlassung nicht gestützt werden; der Dienstgeber hat das Vorliegen des Entlassungsgrundes zu beweisen. (T1)
  • RS0029402">4 Ob 92/85
    Entscheidungstext OGH 10.09.1985 4 Ob 92/85
    Beis wie T1
  • RS0029402">9 ObA 2251/96m
    Entscheidungstext OGH 30.10.1996 9 ObA 2251/96m
    Vgl auch; Beis wie T1; Beisatz: § 48 ASGG. (T2)
  • RS0029402">8 ObA 65/16s
    Entscheidungstext OGH 30.05.2017 8 ObA 65/16s
    Auch; Beis wie T1; Beisatz: Hier: § 31 Abs 1 der DO.B für die Ärzte und Dentisten bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs. (T3)

Schlagworte

Arbeitnehmer, Arbeitgeber, wichtiger Grund, Fehlbestand, Abgang, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Verschulden, Weiterbeschäftigung, Zumutbarkeit, Unzumutbarkeit, Beweislast, Treuepflicht, Untreue, Vertrauensunwürdigkeit, Vertrauensverwirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0029402

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.08.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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