RS OGH 1974/6/25 4Ob325/74

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Veröffentlicht am 25.06.1974
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Norm

UWG §28

Rechtssatz

Auch der neu aufgetretene Mitbewerber darf nicht versuchen, durch Ausnützen der Spielsucht und des Bestrebens, einen von einer Verlosung oder einem anderen Zufall abhängigen Gewinn zu erlangen, den Kaufentschluß von Personen, an die sich die Werbung wendet, in unsachlicher Weise zu beeinflussen (Linzer Rundschau).

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 325/74
    Entscheidungstext OGH 25.06.1974 4 Ob 325/74
    Veröff: Zeitungs-Bilderpreisausschreiben. (T1) Veröff: ÖBl 1975,65

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0079749

Dokumentnummer

JJR_19740625_OGH0002_0040OB00325_7400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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