RS OGH 1974/7/9 4Ob37/74 (4Ob38/74), 4Ob115/84

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.07.1974
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Norm

ABGB §1153 C
ABGB §1162 IAc
AngG §27 Z1 A6
AngG §27 Z1 E1

Rechtssatz

Ist die Wiederholung einer fahrlässig verursachten Beschädigung von Betriebsmitteln des Arbeitgebers weder beabsichtigt noch zu befürchten, dann liegt kein Entlassungsgrund vor (hier Unfall eines Fahrschullehrers mit Beschädigung des Fahrschulwagens).

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Angestellte, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Fahrlässigkeit, Versehen, Einmaligkeit, Wiederholungsgefahr, Verkehrsunfall, Verschulden, Unfall, Auto, KFZ, Fahrzeug, Schaden, Vertrauenswürdigkeit, Vertrauenswirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0028835

Dokumentnummer

JJR_19740709_OGH0002_0040OB00037_7400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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