RS OGH 2024/3/12 6Ob105/74; 1Ob644/83; 6Ob513/88; 6Ob539/88; 7Ob713/88; 1Ob592/89; 8Ob597/92; 4Ob162

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Veröffentlicht am 11.07.1974
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Norm

EheG §49 B
ZPO §503 E4c16

Rechtssatz

Ob eine Ehe unheilbar zerrüttet ist, stellt eine Rechtsfrage dar, dagegen muss die Ursache der Zerrüttung festgestellt werden (hier §§ 50, 51 EheG).Ob eine Ehe unheilbar zerrüttet ist, stellt eine Rechtsfrage dar, dagegen muss die Ursache der Zerrüttung festgestellt werden (hier Paragraphen 50, 51, EheG).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0043432

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.05.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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