RS OGH 2024/7/9 6Ob106/74; 14Ob154/86; 9ObA605/93; 9ObA103/94; 9ObA802/94; 10ObS236/99z; 7Ob13/10b;

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Veröffentlicht am 31.07.1974
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Rechtssatz

Es bedeutet noch keine durch Analogie zu schließende Gesetzeslücke, wenn der Gesetzgeber eine Regelung nicht vorgenommen hat, die ein Autor als wünschenswert empfindet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0008859

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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