Norm
JN §29Rechtssatz
Wenngleich die Prozessvoraussetzungen in jeder Lage des Verfahrens gegeben sein müssen, wird ihr früheres Fehlen unbeachtlich, wenn sie noch im Laufe des Verfahrens eintreten. Die Nichtigerklärung des Urteils und des vorangegangenen Verfahrens sowie die Zurückweisung der Klage sind also ausgeschlossen, wenn der bei Klagseinbringung vorhandene Mangel der inländischen Gerichtsbarkeit später weggefallen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0039748Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.06.2025