RS OGH 2019/12/18 3Ob168/74, 3Ob534/76, 6Ob768/80, 1Ob46/97i, 7Ob3/03x, 8Ob141/18w, 5Ob201/19y

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Veröffentlicht am 17.09.1974
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Norm

ABGB §1097
  1. ABGB § 1097 heute
  2. ABGB § 1097 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Nimmt der Bestandnehmer dem Bestandgeber obliegende Instandhaltungsarbeiten vor, so kann er nach der Regel des § 1036 ABGB den notwendig und nützlich gemachten Aufwand ohne Rücksicht darauf ersetzt verlangen, ob dem Bestandgeber dadurch tatsächlich ein Vorteil erwachsen ist.Nimmt der Bestandnehmer dem Bestandgeber obliegende Instandhaltungsarbeiten vor, so kann er nach der Regel des Paragraph 1036, ABGB den notwendig und nützlich gemachten Aufwand ohne Rücksicht darauf ersetzt verlangen, ob dem Bestandgeber dadurch tatsächlich ein Vorteil erwachsen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0020526

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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