- 10 Os 120/74
Entscheidungstext OGH 24.09.1974 10 Os 120/74
- 10 Os 162/74
Entscheidungstext OGH 04.03.1975 10 Os 162/74
Veröff: RZ 1975/58 S 119
- 12 Os 89/75
Entscheidungstext OGH 09.09.1975 12 Os 89/75
Vgl auch; Beisatz: Zurückweisung gemäß § 285 a Z 3 StPO einer vom Angeklagten selbst verfassten und ohne Rechtsanwaltsunterschrift eingebrachten Nichtigkeitsbeschwerde, die zunächst zur Behebung des Mangels der Rechtsanwaltsunterschrift zurückgestellt wurde, welchem Auftrag der Angeklagte sodann nicht Folge leistete, wiewohl der Vertreter des Angeklagten unmittelbar nach Einlangen der Ausführung des Angeklagten eine ordnungsgemäß verfasste Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde einbrachte; Beschwerde des Angeklagten gegen den Zurückweisungsbeschluss vom OGH zurückgewiesen. (T1)
- 10 Os 133/76
Entscheidungstext OGH 05.10.1976 10 Os 133/76
Vgl; Beisatz: Keine Bedachtnahme auf eine zusätzliche vom Angeklagten eingebrachte als Nichtigkeitsbeschwerde bezeichnete und verspätete Eingabe. (T2)
- 11 Os 39/77
Entscheidungstext OGH 16.05.1977 11 Os 39/77
- RS0100046">10 Os 59/79
Beisatz: Ausschließlich der zur Ausführung der Rechtsmittel bestellte (
§ 41 Abs 2 StPO) Vertreter hat die Nichtigkeitsbeschwerde auszuführen. (T3) Veröff: EvBl 1980/82 S 248
- 11 Os 5/81
Entscheidungstext OGH 11.02.1981 11 Os 5/81
Vgl auch; Beis wie T3
- 12 Os 3/82
Entscheidungstext OGH 01.04.1982 12 Os 3/82
Vgl auch; Beis wie T3
- 12 Os 53/82
Entscheidungstext OGH 22.04.1982 12 Os 53/82
Vgl auch
- RS0100046">13 Os 99/82
Vgl auch
- 11 Os 87/83
Entscheidungstext OGH 25.05.1983 11 Os 87/83
Vgl auch
- RS0100046">11 Os 86/85
Vgl auch; Beisatz: Unbeachtlichkeit der Ausführung des Angeklagten, selbst wenn der Verteidiger in der Rechtsmittelschrift darauf Bezug nimmt. (T4)
- RS0100046">15 Os 111/87
Vgl auch
- RS0100046">11 Os 92/87
Vgl; Beis wie T3; Beisatz: Selbstgefertigte Beilagen des Angeklagten sind unzulässig. (T5)
- 11 Os 82/92
Vgl auch; Beisatz: Eigene Ausführungen des Rechtsmittelwerbers sind auch dann unbeachtlich, wenn sie der Verteidiger als Beilage zu seiner Rechtsmittelschrift nimmt. (T6)
- 13 Os 133/93
Vgl auch
- RS0100046">15 Os 114/97
Entscheidungstext OGH 28.08.1997 15 Os 114/97
Vgl auch; Beis wie T6; Beisatz: Auch dann unbeachtlich, wenn es durch Vereinigen mit dem Schriftsatz des Verteidigers im Weg des Beiheftens oder durch Fotomontage oder durch Abschreiben geschieht. (T7)
- RS0100046">12 Os 5/02
Vgl auch; Beisatz: Unabhängig von der Reihenfolge des Einlangens der Nichtigkeitsbeschwerden ist jener des Verteidigers stets der Vorzug zu geben. (T8); Beisatz: Verteidiger ist nur eine vom Beschuldigten/Angeklagten verschiedene Person, die nicht bloß als dessen Vertreter schlechthin, sondern von ihm unabhängig als Organ der Strafrechtspflege einschreitet und im Übrigen die prozessualen Rechte nicht im Namen, sondern im Interesse des Angeklagten ausübt. (T9)
- RS0100046">14 Os 79/02
Auch; Beis wie T8
- RS0100046">12 Os 132/09t
Vgl; Beis ähnlich wie T5
- RS0100046">15 Os 54/17f
Entscheidungstext OGH 28.06.2017 15 Os 54/17f
Auch; Beis wie T7; Beisatz: Eigene Rechtsmittelausführungen des Betroffenen sind unabhängig davon, ob sie über dessen ausdrücklichen Wunsch überreicht werden und in welcher Form dies geschieht, nicht Teil der von der Verteidigung eingebrachten Beschwerdeschrift und jedenfalls unbeachtlich. (T10)
- RS0100046">13 Os 103/17x
Auch; Beis wie T8
- RS0100046">12 Os 77/17s
Auch
- RS0100046">12 Os 13/18f
Auch; Beis wie T7
- RS0100046">15 Os 102/19t
Entscheidungstext OGH 17.10.2019 15 Os 102/19t
Vgl
- RS0100046">14 Os 57/24z
Entscheidungstext OGH 31.07.2024 14 Os 57/24z
vgl; Beisatz wie T6; Beisatz wie T7
- RS0100046">14 Os 36/24m
Entscheidungstext OGH 05.11.2024 14 Os 36/24m
vgl; Beisatz wie T7; Beisatz wie T10
- RS0100046">13 Os 50/25i
Entscheidungstext OGH 15.10.2025 13 Os 50/25i
vgl; nur T2