RS OGH 1978/4/12 1Ob158/74, 2Ob108/74, 2Ob356/74, 1Ob584/78

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Veröffentlicht am 07.10.1974
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Rechtssatz

Das Gesetz anerkennt sittliche Grundsätze ( "allgmeine Grundsätze der Gerechtigkeit": Abs 1 KPABGB ), die so allgemein anerkannt sind, daß es zu ihrer Anwendung keiner besonderen Gesetzesbestimmung bedarf ( "natürliche Rechtsgrundsätze": § 7 ABGB; "gute Sitten" §§ 879, 1295 Abs 2 ABGB; "Treu und Glauben" = "Übung des redlichen Verkehrs": § 914 ABGB ). Diese Grundsätze durchbrechen selbst die geschriebene Norm. Sie können insb auch der Berufung auf § 1502 ABGB entgegengehalten werden.Das Gesetz anerkennt sittliche Grundsätze ( "allgmeine Grundsätze der Gerechtigkeit": Absatz eins, KPABGB ), die so allgemein anerkannt sind, daß es zu ihrer Anwendung keiner besonderen Gesetzesbestimmung bedarf ( "natürliche Rechtsgrundsätze": Paragraph 7, ABGB; "gute Sitten" Paragraphen 879, 1295, Absatz 2, ABGB; "Treu und Glauben" = "Übung des redlichen Verkehrs": Paragraph 914, ABGB ). Diese Grundsätze durchbrechen selbst die geschriebene Norm. Sie können insb auch der Berufung auf Paragraph 1502, ABGB entgegengehalten werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0008957

Dokumentnummer

JJR_19741007_OGH0002_0010OB00158_7400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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