RS OGH 2019/8/29 6Ob203/74 (6Ob213/74); 5Ob184/75; 5Ob305/56; 1Ob502/77; 1Ob759/77; 1Ob522/79; 4Ob56

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Veröffentlicht am 17.10.1974
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Rechtssatz

Wer behauptet, an der Erfüllung seiner vertragsmäßigen Verbindlichkeit ohne sein Verschulden verhindert worden zu sein, ist dafür beweispflichtig, weil das Gesetz verhindern will, dass der Gläubiger, für den die Lebensverhältnisse in der Sphäre des Schuldners nicht durchschaubar sind, in Beweisnotstand gerät.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0026540

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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