RS OGH 2024/3/21 7Ob206/74 (7Ob207/74); 7Ob275/75; 7Ob12/76 (7Ob13/76); 7Ob43/76; 7Ob38/84; 8Ob12/85

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Veröffentlicht am 07.11.1974
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Rechtssatz

Der Rückersatz der dem Versicherer selbst entstandenen Regulierungskosten (Barauslagen und Kosten des eigenen Vertreters) betrifft eine Forderung des Geschäftsführers ohne Auftrag.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0019920

Im RIS seit

07.11.1974

Zuletzt aktualisiert am

22.05.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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