Norm
ABGB §1037Rechtssatz
Der Rückersatz der dem Versicherer selbst entstandenen Regulierungskosten (Barauslagen und Kosten des eigenen Vertreters) betrifft eine Forderung des Geschäftsführers ohne Auftrag.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0019920Im RIS seit
07.11.1974Zuletzt aktualisiert am
22.05.2024