Rechtssatz
Die Haftung, nach dem EKHG setzt nicht voraus, daß der haftungsbegründende Betrieb des Kraftfahrzeugs auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr erfolgt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0058090Im RIS seit
26.11.1974Zuletzt aktualisiert am
18.07.2024