RS OGH 1989/1/10 6Ob228/74, 7Ob121/75, 1Ob552/76, 1Ob665/76, 1Ob545/77, 7Ob602/80, 1Ob746/80, 1Ob549

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Veröffentlicht am 28.11.1974
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Norm

JWG §26
  1. JWG § 26 gültig von 01.07.1989 bis 30.04.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 69/2013

Rechtssatz

Voraussetzung für die Gewährung der Erziehungshilfe ist das Vorliegen eines Erziehungsnotstandes. Ein solcher setzt voraus, daß seitens der Eltern für das Kind überhaupt nicht gesorgt wird oder die Fürsorge so unzulänglich ist, daß das Wohl des Kindes oder der Allgemeinheit gefährdet wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0063636

Dokumentnummer

JJR_19741128_OGH0002_0060OB00228_7400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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