RS OGH 2015/10/28 4Ob74/74 (4Ob75/74), 4Ob77/79, 4Ob138/82, 7Ob811/82, 4Ob124/82, 4Ob142/84, 4Ob128/

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Veröffentlicht am 14.01.1975
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Rechtssatz

Zur Frage der Wirksamkeit der Beschränkung der Erwerbstätigkeit des Dienstnehmers für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses sind Billigkeitserwägungen anzustellen, wobei sich das Bestreben des Dienstnehmers, seine Arbeitskraft bestmöglich zu verwerten, und das des Dienstgebers, in seinen Erwerbsinteressen nicht geschädigt zu werden, gegenüberstehen (Arb 8781, 8613, ZAS 1974/29).

Entscheidungstexte

Schlagworte

Arbeitnehmer, Abwägung, Interessensabwägung, Ende, Arbeitsverhältnis, Behauptungslast, Beweislast, Vereinbarung, Treuepflicht, Ausland, Deutschland, Konkurrenzverbot, Wettbewerbsverbot

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0029952

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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