Norm
StVO §12 Abs1 1Rechtssatz
Nimmt der allgemeine Verkehr in beiden Fahrtrichtungen durch den etwas asymmetrischen Verlauf des Gleiskörpers einer Straßenbahn zur Symmetrieachse der Fahrbahn einen davon abweichenden Verlauf, dann ist die Mitte des Gleiskörpers als "Fahrbahnmitte" im Sinne des § 12 Abs 1 StVO anzusehen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0073956Dokumentnummer
JJR_19750121_OGH0002_0080OB00244_7400000_001