Norm
ABGB §1098 IIdRechtssatz
Tritt ein Mieter einer Vereinbarung, wonach die Mieter die Hausbesorgerarbeiten turnusweise übernehmen bzw für jene nicht geleistete Pflichtreinigung einen Betrag von Schilling dreißig zu leisten haben, nicht bei, so kann gegen ihn nicht ein Klagsanspruch aus einer Vertragsverletzung, sondern nur eine Betriebskostenforderung gemäß § 2 Abs 2 Z6 MG geltend gemacht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0020967Dokumentnummer
JJR_19750128_OGH0002_0040OB00506_7500000_001