Norm
UWG §1 D3eRechtssatz
Auch der Versuch, einen fremden Dienstnehmer oder sonstigen Beschäftigten durch bewußt unrichtige oder sonst irreführende Tatsachenbehauptungen zu einem Wechsel seines Arbeitgebers zu veranlassen, kann eine - ansonsten vielleicht rechtlich nicht zu beanstandende - Abwerbungshandlung zu einem sittenwidrigen Wettbewerbsverstoß machen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0078400Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.01.2017