Norm
ABGB §169 eRechtssatz
Der Grundsatz, daß die Ersatzpflicht des Schädigers einer durch den Tod eines primär Unterhaltspflichtigen ausgelösten und bisher nur subsidiär bestandenen Unterhaltspflicht vorgeht, kommt dann nicht zum Tragen, wenn durch den Tod des primär Unterhaltspflichtigen die Verbindlichkeit, das (uneheliche) Kind zu verpflegen und zu versorgen, nach Zureichen der Verlassenschaft auf seine Erben übergegangen ist (§ 169 ABGB) und vor einem nicht zureichenden Nachlaß nicht gesprochen werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0048510Dokumentnummer
JJR_19750320_OGH0002_0020OB00022_7500000_001