Norm
EO §355 IIIaRechtssatz
Der Vollzugsmechanismus des § 355 EO setzt die Wiederholbarkeit des Zuwiderhandelns gegen das Unterlassungsgebot voraus, kann ohne diese also nicht gehandhabt werden.Der Vollzugsmechanismus des Paragraph 355, EO setzt die Wiederholbarkeit des Zuwiderhandelns gegen das Unterlassungsgebot voraus, kann ohne diese also nicht gehandhabt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0004705Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009