RS OGH 2010/12/13 13Os24/75, 11Os79/75, 13Os122/75, 9Os40/77, 9Os106/77, 12Os148/78, 12Os100/81, 12O

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Veröffentlicht am 18.04.1975
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Rechtssatz

Fingierung des Schadensfalles für sich allein, aber auch in Verbindung mit einer unrichtigen Schilderung des Schadensereignisses gegenüber der Polizei ist noch straflose Vorbereitungshandlung zum beabsichtigten Versicherungsbetrug, sofern weitere Irreführungshandlungen gegenüber der Versicherung (bzw ihren Organen) nicht unternommen worden sind; es fehlt an der zeitlichen Ausführungsnähe.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0090410

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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