RS OGH 2025/9/25 7Ob100/75; 7Ob3/81; 7Ob33/88; 7Ob33/09t; 7Ob9/14w; 7Ob93/16a; 7Ob120/18z; 7Ob149/18

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Veröffentlicht am 05.06.1975
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Rechtssatz

Bei der Leistungsfreiheit nach § 61 VersVG handelt es sich nicht um eine Obliegenheitsverletzung des Versicherten im Sinne des § 6 VersVG, sondern um einen Risikoausschluss.Bei der Leistungsfreiheit nach Paragraph 61, VersVG handelt es sich nicht um eine Obliegenheitsverletzung des Versicherten im Sinne des Paragraph 6, VersVG, sondern um einen Risikoausschluss.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0080128

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.10.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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