RS OGH 1975/6/5 2Ob355/74

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.06.1975
beobachten
merken

Norm

EKHG §1 IIA

Rechtssatz

Der Begriff des Betriebes einer Eisenbahn erfaßt die technischen Vorgänge des Eisenbahnbetriebes zu denen auch das Zusammenrangieren oder Auseinanderrangieren der Eisenbahnzüge und alle sonstigen Vorgänge zu zählen sind, welche die Beförderung vorbereiten oder sich an sie anschließen, wenn sie mit den dem Eisenbahnbetrieb eigentümlichen Gefahren verbunden sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0058153

Dokumentnummer

JJR_19750605_OGH0002_0020OB00355_7400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten